Weshalb die Länder des Südens mit TISA keine Gesetze gegen Landgrabbing mehr beschliesssen können

Korrupte Regierungen beispeilsweise in Afrika verscherbeln Ackerland an globale Konzerne, die darauf Getreide für "Bio-Benzin" oder für den Export in die reichen Länder anbauen, während die einheimische Bevölkerung unterernährt ist. Mit TiSA werden auch spätere Regierungen diese Missstände nicht mehr beheben können.

Gemäss TiSA-Abkommen dürfen in Bezug auf "National Treatment" (Inländerbehandlung von ausländischen Investoren) bestehende Gesetze nicht verschäft und keine neuen Gesetze mehr erlassen werden. Die entsprechende Vertragsbestimmung nennt man "Standstill". Sie ist in Artikel II-2, Absatz 2, des TiSA-Abkommens enthalten:

The conditions and qualifications on national treatment set out in Section B of Part I or Part II of each Party's Schedule shall be limited to measures that a Party maintains on the date this Agreement takes effect, or the continuation or promp renewal of any such measures.

Die Welthandelsorganisation WTO hat eine Liste erstellt mit Beispielen, was als Einschränkung des National Treatment verstanden wird. Diese Liste ist auf der Website des Staatssekretariates für Wirtschaft SECO veröffentlich. Gemäss Kapitel XI dieses Dokumentes gilt als Verletzung des National Treatment, wenn man gesetzliche Beschränkungen für den Kauf von Grund und Boden durch ausländische Investoren einführen wollte.

Beispiel: In Äthiopien verscherbelt die heutige Regierung quadratkilometerweise Ackerland an ausländische Investoren. Die Kleinbauern, die das Land bisher bewirtschafteten, verlieren ihre Existenz. Wenn Äthiopien TiSA unterzeichnet, gilt in Bezug auf Bodenspekulation die Standstill-Klausel. Auch eine neue Regierung wird keine Gesetze gegen Land-Grabbing mehr beschliessen können, weil es bisher keine derartigen Beschränkungen gab und neue Beschränkungen wegen Standstill verboten sind.