Die Frauen standen bei der Bewältigung der Coronakrise an vielen Orten in der vordersten Reihe, auch in der Kinderbetreuung. Die Betreuungseinrichtungen mussten die Grundversorgung gewährleisten, damit die Eltern in systemwichtigen Berufen unbelastet zur Arbeit gehen konnten. Dass Schutz- und Distanzvorschriften in der Betreuung von jüngeren Kindern nicht einzuhalten sind, war allen Fachleuten von Anfang an klar. Daher war und ist das Betreuungspersonal auch besonders gefährdet.
Die Massnahmen zur Kinderbetreuung haben gezeigt, dass eine öffentliche Unterstützung und Regelung dringend nötig und machbar ist.
Mit dem Ende des Lockdowns stellen sich neue Herausforderungen. Der Gesundheitsschutz von Kindern, Personal und Eltern ist trotz allem bestmöglich zu gewährleisten. Zudem zeichnet sich ab, dass die Betreuung durch Grosseltern wohl längerfristig ausfallen wird und entsprechend kompensiert werden muss.
Die Kinderbetreuung muss deshalb zentrales Element jeder Ausstiegsstrategie sein und langfristig gesichert werden, zum Nutzen der Gesellschaft und wirtschaftlichen Stabilität. Es braucht grundsätzlich eine klare, langfristige Unterstützung durch die Politik.
Forderungen zur Kinderbetreuung
- Es braucht mehr ausgebildetes Personal und verbindliche Qualitätsstandards, die am Kindswohl und den Entwicklungsaufgaben von Kindern orientiert sind (mit Betreuungsschlüssel und ohne Anrechnung von PraktikantInnen und unausgebildetem Personal an diese Schlüssel)
- Es braucht gut geregelte Arbeitsbedingungen und Löhne, die in einem begründeten Verhältnis zu den Löhnen von vergleichbaren Berufen (Kindergartenlehrpersonen, HeimerzieherInnen) stehen.
- Das Betreuungsangebot muss erhalten bleiben und ausgebaut werden. Es braucht Stützmassnahmen für Betriebe, welche von Schliessungen und Konkursen bedroht sind.
- Es braucht Massnahmen zur Gewinnung von zusätzlichem Personal und gegen eine Abwanderung von Fachkräften. Ausserdem braucht es eine Ausbildungsoffensive, u.a. durch Beiträge an ausbildende Betriebe.
- Die familienergänzende Kinderbetreuung muss als Teil des Bildungssystems verstanden und wie dieses behandelt werden. Sie muss für die Eltern kostenlos sein.
- Betreuungseinrichtungen müssen durch öffentliche Gelder finanziert werden und Non-Profit-Organisationen sein. Es braucht 1% vom BIP für die Kinderbetreuung im vorschulischen Bereich (bis 4 Jahre).
- Es braucht ein nationales Programm für Tagesschulbauten, für einen systematischen Ausbau der schulergänzenden Betreuung (Anstossfinanzierung für die Infrastruktur).
Auch die Forderungen des Frauenstreiks 2019 zur Kinderbetreuung sind weiterhin gültig:
- Es braucht bessere Löhne und Lohnentwicklungsmöglichkeiten, welche sich an den Anforderungen an den Beruf orientieren und in einem begründeten Verhältnis zu den Löhnen von Kindergartenlehrpersonen (bei Kita-Mitarbeitenden) bzw. Lehrpersonen (bei Hortmitarbeitenden) stehen.
- Im Bereich der privaten Trägerschaften braucht es einen GAV oder sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Arbeitsverträge, die faire Entlöhnung, Lohntransparenz und nachhaltige Weiterbildungsmöglichkeiten vorsehen.
Kantone und Gemeinden müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und die Zulassung von Einrichtungen an entsprechend geregelte Arbeitsbedingungen knüpfen. - Es braucht bessere Arbeitsbedingungen in Kitas, u.a. pädagogisch begründete Betreuungsschlüssel und ausreichend Vor- und Nachbereitungszeiten (mittelbare pädagogische Arbeitszeit). Die Ausbeutung von minderjährigen Arbeitskräften (Praktikantinnen) muss ein Ende haben.
- Beim Ausbau von Tagesschulen und Einrichtungen zur schulergänzenden Betreuung muss die Betreuungsqualität im Vordergrund stehen. Es braucht u.a. ausreichend Personal, Platz und Konzepte, welche den pädagogischen Auftrag der Tagesbetreuung ernst nehmen.
- Die Personalschlüssel müssen so berechnet sein, dass die üblichen Absenzen (Krankheit, Weiterbildung, Mutterschaft u.a.) mitberechnet werden und ausreichend Personal für Stellvertretungen zur Verfügung steht.
- Eine Teilzeitarbeit im Hort muss mit anderen Verpflichtungen vereinbar sein. Zerstückelte Kleinstpensen und die erzwungene Verteilung von Teilpensen auf 5 Tage sind nicht annehmbar.