Vaterschaftsurlaub

Seit dem 1. Januar 2021 gibt es auch in der Schweiz endlich einen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub.

Kurz zusammengefasst
Nach Gesetz erhalten Väter bei der Geburt eines Kindes 2 Wochen Urlaub, bezahlt zu 80%, finanziert über die EO (wie der Mutterschaftsurlaub).

Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind Väter, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes erwerbstätig sind (als Arbeitnehmer oder selbständigerwerbend). Sie müssen zudem in den neun Monaten vor der Geburt in der AHV obligatorisch versichert und in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang erwerbstätig gewesen sein.

Wer erhält das Geld
Die Entschädigung geht entweder direkt an den Arbeitnehmer oder an den Arbeitgeber, wenn dieser den Lohn während des Urlaubs weiterhin bezahlt.

Höhe der Entschädigung
Wie beim Mutterschaftsurlaub beträgt die Entschädigung 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Für zwei Wochen Urlaub werden 14 Taggelder ausbezahlt, was einen Höchstbetrag von 2744 Franken ergibt.
Berechnung, falls der Urlaub nicht vollständig bezogen wird: Je 5 bezogene Tage Urlaub werden 2 Taggelder zugezählt.

Weiteres
Der Urlaub kann am Stück oder verteilt auf einzelne Tage bezogen werden. Den Arbeitgebern ist es verboten, im Gegenzug die Ferien zu kürzen. Bei Adoption besteht kein Recht auf Vaterschaftsurlaub.

Der VPOD fordert wie beim Mutterschaftsurlaub, dass der Lohn zu 100% fortgezahlt wird und dass an Orten, wo es bereits einen Vaterschaftsurlaub gibt, der gesetzliche Urlaub zusätzlich gewährt wird.

Weitere Infos
https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/eo-msv/reformen-und-revisionen/eo-vaterschaftsurlaub-200927.html