Erhöhung der vom SNF abhängigen Löhne

Von: Fabio Höhener / Phillipe Martin

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) hat für Forscher:innen einen Teuerungsausgleich beschlossen. Mehr Lohn gibt es jedoch erst ab März 2023.

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Der VPOD hatte sich am 23. November mit einem Brief an den SNF gewandt und eine Indexierung der Löhne gefordert. Nun teilte uns die Geschäftsleitung mit, dass die Lohnerhöhungen ab 1. März 2023 in Kraft treten werden.

Dies ist eine positive Nachricht. Die Teuerung hat erhebliche Auswirkungen auf die Lebensbedingungen der Forscherinnen und Forscher. Der Teuerungsausgleich wird den Kaufkraftverlust teilweise kompensieren können, bis die unerlässliche allgemeine Erhöhung der vom SNF abhängigen Löhnen erfolgen wird. Damit erkennt der SNF auch an, dass Angestellte in vom SNF finanzierte Stellen, die gleichen Rechte haben, wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Wie der SNF feststellt, hat die Anpassung der Gehälter an die in den einzelnen Hochschulen vorgesehenen Erhöhungen den Vorteil, dass sie eine gewisse Gleichbehandlung innerhalb der Hochschulen ermöglicht. Der Nachteil ist, dass diese Anpassungen in einzelnen Institutionen nur sehr gering ausfallen. Viele von ihnen wenden Indexierungssätze an, die deutlich unter dem Anstieg der Lebenshaltungskosten liegen. Im Kanton Waadt beispielsweise beträgt die bislang vorgesehene Anpassung nur 1,4 %. Daher beteiligen sich unsere Kolleginnen und Kollegen an den Waadtländer Hochschulen aktiv an der Vorbereitung des Streiktages vom Dienstag, 31. Januar. Mit dem Streik wollen sie den vollen Teuerungsausgleich erkämpfen.

Bedauerlicherweise erfolgt die Anpassungen erst per März 2023. In der Regel entscheiden Arbeitgeber im Herbst über einen allfälligen Teuerungsausgleich, damit die Löhne bereits mit Jahresbeginn erhöht werden können. Der VPOD hat die Forderungen nach einem Teuerungsausgleich bereits im November an den SNF gerichtet. Der SNF wiederum konnte erst Ende Januar eine Entscheidung treffen. Den betroffenen Forscher:innen darf aus dieser Verzögerung keinen Nachteil erwachsen. Der VPOD fordert daher, dass mit dem März-Lohn auch die Differenz ab Januar rückwirkend ausbezahlt werden soll.

Im Übrigen haben wir den SNF um Klärung gebeten, welcher Preisindex für die Mobilitätsstipendien im Ausland angewandt wird.

Aktualisierung vom 3. Februar 2023:
Der SNF hat am 2. Februar auf unsere Nachfrage geantwortet. Er hat seine Mitteilung geändert und hinzugefügt, dass die Teuerungsanpassung "nicht für Postdoc.Mobility-Stipendien im Ausland gilt; die Beträge für neue Stipendien werden regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst".
Gemäss SNF wird jedes Jahr die Situation in den verschiedenen Ländern überprüft, gegebenenfalls werden die Stipendien für das nächste Jahr angepasst - bei laufenden Stipendien werden jedoch keine Anpassungen vorgenommen.