Das Konsultationsverfahren dient dazu, Entlassungen zu verhindern und Alternativen vorzuschlagen. Die Voraussetzung dafür ist die zeitnahe Zurverfügungstellung aller relevanter Informationen, damit adäquate und griffige Vorschläge zur Verhinderung der Massenentlassung gemacht werden können. Genau daran scheiterte das Konsultationsverfahren bei der Swiss, die Informationen kamen zu spät, und es blieben Informationslücken. So blieben effektiv nur wenige Tage für die Erarbeitung von Vorschlägen. Auf den Antrag, die Konsultationsfrist zu verlängern, ging die Swiss nicht ein.
Während des Konsultationsverfahrens darf der Arbeitgeber keine Kündigungsvorbereitungen durch den Arbeitgeber vorgenommen werden. Alles muss daran gesetzt werden, Kündigungen zu vermeiden. Dass dies der Fall war, bezweifelt der VPOD. Mit dem Verzicht auf die Verlängerung des Konsultationsverfahren war klar, dass seitens der Swiss kein ehrliches Interesse an effektiven Vorschlägen zur Verhinderung von Kündigungen besteht. Vielmehr scheint von Beginn an festgestanden zu haben, dass die Massenentlassung für die Swiss alternativlos ist.
Weil kein angemessenes Konsultationsverfahren durchgeführt wurde, ruft der VPOD seine Mitglieder dazu auf, die ausgesprochenen Kündigungen wegen Missbräuchlichkeit anzufechten bzw. daraufhin überprüfen zu lassen. Die Forderung bleibt bestehen, auf Kündigungen während der Kurzarbeit zu verzichten. Bereits jetzt zeigt sich, dass sich der Luftverkehr positiver entwickelt als gedacht. Kündigungen zum jetzigen Zeitpunkt sind nicht nur für die Mitarbeitenden eine existenzielle Bedrohung, sondern können auch das Unternehmen selbst gefährden.