Kitas und Schulen - Das Personal muss geschützt werden

Von: Christine Flitner/ VPOD

Mit der Wiedereröffnung der Schulen und dem «Hochfahren» der Kinderbetreuung stellen sich Fragen zum Schutz des Personals und der Kinder. Vielen Betroffene haben Sorgen und Bedenken, weil alle wissen, dass Abstandsregeln mit Kindern nicht wirklich eingehalten werden können.

Abstandsregeln sind in der Kita nur schwer umsetzbar.

Es ist in den letzten Wochen deutlich geworden, dass viele Fragen rund um den Schutz vor dem Corona-Virus bisher nicht beantwortet werden können. Die Wiedereröffnung der Schulen, die mit der Öffnung der Kinderbetreuung für alle einhergeht, wird daher von vielen Betroffenen mit Sorgen und Bedenken gesehen. Allen Beteiligten muss klar sein, dass Abstandsregeln von 2 Metern in der Arbeit mit Kindern nicht eingehalten werden können. Von älteren Kindern kann man erwarten, dass sie die Distanz zu den Erwachsenen einhalten. Einem Kindergartenkind oder noch jüngeren Kindern beim Zuknöpfen der Jacke zu helfen oder Essen zu geben, ohne ihm nahe zu kommen, ist aber nicht möglich und wäre auch pädagogisch unsinnig.
Ausserdem ist der Wiedereinstieg nach der zweimonatigen Pause für kleinere Kinder fast wie ein Neubeginn – das Betreuungspersonal ist auch dadurch jetzt ganz besonders gefordert.
Entgegen den ausdrücklichen Empfehlungen der Fachleute und des VPOD wurde die Beschränkung der Gruppengrössen in Kitas vom Bundesamt für Gesundheit inzwischen aufgehoben. In den Schulen gibt es einen breiten Flickenteppich an Lösungen,auch da werden die Empfehlungen nur teilweise umgesetzt.
Umso wichtiger ist die Einhaltung weiterer Schutzmassnahmen. Der VPOD fordert, dass sie konsequent umgesetzt werden:

  • Der VPOD ist der Meinung, dass in den Kitas weiterhin in kleinen, fest zusammengesetzten Gruppen gearbeitet werden müsste. Wo die Gruppen wieder vergrössert werden, muss die Raumsituation überprüft werden: die Erwachsenen müssen untereinander und bei der Betreuung von grösseren Kindern auch von den Kindern den nötigen Abstand einhalten können.
  • Es muss in Kitas und Schulen ausreichend Material zur Verfügung gestellt werden: Seife, Desinfektionsmittel, Schutzmasken für Notfälle (erkrankte Personen) sowie Schutzmasken für Personen, welche mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen. Die sanitären Einrichtungen müssen eventuell ausgebaut werden (ausreichende Anzahl von gut zugänglichen Waschbecken).
  • Das Reinigungspersonal in den Einrichtungen und Schulen muss aufgestockt werden, damit Reinigung und Desinfektion häufiger stattfinden kann. Die zusätzlich notwendigen Reinigungsarbeiten können (aus Zeitgründen) nicht vom pädagogischen Personal erledigt werden.
  • Es braucht konstante Gruppen, mit möglichst wenig Wechseln beim Personal und bei den Kindern.
  • Für besonders gefährdete Personen gilt weiterhin: Sie sollen vorzugsweise zuhause arbeiten. Falls das nicht möglich ist, sollen sie nur arbeiten, wenn der Arbeitgeber ihren Schutz gewährleisten kann (vgl. Anhang 6 zur Covid-19-Verordnung). In Kitas können die Abstandsregeln grundsätzlich nicht eingehalten werden, daher können gefährdete Personen diese Arbeiten grundsätzlich nicht machen.
    Als besonders gefährdete Personen gelten Menschen über 65 sowie Erwachsene mit folgenden Vorerkrankungen: Bluthochdruck, Chronische Atemwegserkrankungen, Diabetes, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs oder hochgradiger Adipositas. Gegebenenfalls kann der Arbeitgeber ein ärztliches Attest verlangen.
    Das gleiche gilt für Personen, welche mit einer besonders gefährdeten Person im gleichen Haushalt leben.
  • Der VPOD fordert, dass gefährdete Personen, welche nicht arbeiten können, während der gesamten Zeit der Corona-bedingten Arbeitsunfähigkeit vor Kündigung geschützt sind. Ihr Lohn muss für die ganze Zeit über Kurzarbeitsentschädigung fortgezahlt werden.
  • Personen, die trotz ihrer Vorerkrankung arbeiten wollen (beispielsweise mit einem medikamentös gut eingestellten Bluthochdruck), müssen das Recht haben, jederzeit von dieser Entscheidung wieder zurückzutreten, wenn sie ihre persönliche Situation wieder anders einschätzen.
  • Alle Betreuungspersonen, die das wünschen, sollen sich kostenfrei testen lassen können. Die Tests müssen von der Unfallversicherung oder durch den Kanton finanziert werden.