Lausiger Gesetzesentwurf zum Thema pflegende Angehörige

Von: Christine Flitner

Der Bundesrat will die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen verbessern und legt dafür einen Gesetzesentwurf vor, der die wichtigsten Fragen erst gar nicht erwähnt. Das brennende Thema der Betreuung von erwachsenen Angehörigen wird ausgelassen, obwohl davon jedes Jahr mehr Menschen betroffen sind. Zudem ist der vorgeschlagene Betreuungsurlaub für Eltern schwer erkrankter Kinder zu kurz. Der VPOD ist der Meinung, dass dieser Urlaub verlängert werden muss und dass auch für die Pflege und Betreuung von erwachsenen Angehörigen ein EO-finanzierter längerer Urlaub vorzusehen ist. Ausserdem muss auch die Möglichkeit der Pensenreduktion vorgesehen werden.

Foto: Christoph Schlatter

Der VPOD begrüsst es grundsätzlich, dass der Bundesrat den politischen Handlungsbedarf in der Frage der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Betreuungsaufgaben erkannt hat. Das Thema der Angehörigenbetreuung betrifft angesichts der Bevölkerungsentwicklung immer mehr Erwerbstätige, und die gegenwärtige Situation ist völlig unbefriedigend, weil überlange Arbeitszeiten, fehlende Infrastrukturen und fehlende gesetzliche Regelungen eine echte Vereinbarkeit verhindern.

Leider ist der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf jedoch völlig ungenügend. Insbesondere wird das wichtige Thema der Betreuung von erwachsenen Angehörigen ausgelassen, obwohl davon deutlich mehr Menschen betroffen sind als von der (ebenfalls wichtigen) Betreuung schwer erkrankter Kinder.

Rund 330 000 Personen im Erwerbsalter übernehmen regelmässig Betreuungsaufgaben für Angehörige (im Vergleich zu ca. 8000 Familien mit schwer behinderten Kindern – Zahlen von 2014). Es ist nicht verständlich, dass der vorliegende Entwurf darauf nicht eingeht, sondern nur die Möglichkeit von kurzen Abwesenheiten bis zu 3 Tagen pro Ereignis regeln möchte.

Zudem spart der Entwurf die öffentlich-rechtlich Angestellten aus, obwohl sie genauso betroffen sind und die entsprechenden Fragen keineswegs in allen Personalreglementen ausreichend geregelt sind.

Weitere Mankos der Vorlage: der vorgesehene Betreuungsurlaub für Eltern schwer erkrankter Kinder ist mit 14 Wochen zu kurz. Der begleitende Bericht macht deutlich, dass bei schweren Erkrankungen (wie zum Beispiel Krebs) eigentlich ein Jahr vorgesehen werden müsste.

Ausserdem sieht die Vorlage nur die Möglichkeit von Urlaub vor. Aus verschiedenen Gründen ist es aber sinnvoll, auch die Möglichkeit der zeitweiligen Pensenreduktion mit Lohnersatz vorzusehen. Einerseits ist es für viele Menschen gerade bei längerdauernden Pflegeaufgaben wichtig und entlastend, wenn sie neben der Pflege auch noch einen anderen Alltag haben, und es ist oft durchaus möglich, eine Teilbetreuung für einige Stunden am Tag zu organisieren. Zudem ist es auch für den Arbeitgeber oftmals die bessere Lösung, wenn der/ die Angestellte nicht ganz ausfällt.

Der VPOD fordert den Bundesrat auf, die Vorlage in den genannten Punkten zu überarbeiten und damit die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung ernsthaft zu verbessern.

Darüber hinaus gehende Informationen auch in der Broschüre » Angehörige betreuuen