In einer Woche beginnt die Frühjahrssession, in welcher der Nationalrat über eine Gesetzesänderung seiner Verkehrskommission entscheidet, die Fernbusse nur dann für zulässig erklärt, wenn sie den Fernverkehr nicht wesentlich und den regionalen Personenverkehr nur minimal konkurriert. Dies als Präzisierung der heutigen Gesetzesbestimmung im Personenbeförderungsgesetz, die keine volkswirtschaftlich nachteiligen Wettbewerbsverhältnisse zulässt.
Die dürre Medienmitteilung des BAV gibt keinen Aufschluss darüber, wie es zum positiven Konzessionsentscheid für das Unternehmen Domo kommen konnte. Es heisst darin, die Anhörung der betroffenen Kantone und Transportunternehmen habe keine rechtlich relevante Konkurrenzierung ergeben.
Das lässt sich zum Start einer Fernbuslinie immer behaupten, denn die Transportkapazität eines Busses ist im Vergleich zur Bahn an sich irrelevant. Aber am Beispiel von Flixbus in Deutschland zeigt sich, wie schnell das ändern kann: Das Unternehmen transportiert heute 1 Million Fahrgäste pro Jahr.
Der Entscheid des BAV gefährdet den Service public, den in der Schweiz die SBB erbringt. Nicht nur bei den Fernverbindungen, sondern auch auf den wenig rentablen Regionalstrecken. Das Konzept des flächendeckenden Verkehrssystems wird in Frage gestellt. Nicht heute und vielleicht auch noch nicht morgen, aber mittelfristig wird sich dieser Entscheid auch für die Bevölkerung rächen. Obsolet wird mit dem positiven Entscheid des BAV wohl auch ein weiterer Vorstoss der zuständigen Kommission des Nationalrats. Diese will den Bundesrat beauftragen, jetzt ein nationales Busterminal-Konzept auszuarbeiten um den bestehenden Stau bei den Bahnhöfen nicht noch zu vergrössern.