Keine Einschränkung des Schulbesuchs für Sans-Papier-Kinder!

Von: VPOD

Eine Motion der SGK-NR will Schulen zwingen, Sans-Papier-Kinder bei den Einwohnerbehören zu melden. Das torpediert das Recht aller Kinder auf Bildung.

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An ihrer Sitzung vom 25./26. Januar beschloss die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) eine Motion einzureichen, mit der der Bundesrat beauftragt werden soll, die Rechte von Sans-Papiers einzuschränken. Unter anderem soll ein verstärkter Datenaustauch zwischen den Behörden stattfinden.

In diesem Sinne sollen zukünftig auch Schulen Sans-Papiers-Kinder bei den Einwohnerbehörden melden. Damit stellt die SGK-NR das Recht auf Bildung für alle Kinder in der Schweiz infrage, welches die Schweizerische Bundesverfassung (Art. 11, 19 und 62 Abs. 2 BV) ebenso wie die UN-Kinderrechtskonvention (Art. 3 und 28 KRK) und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Art. 13 Abs. 2 Bst. A Uno-Pakt I) garantieren.

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat am 24. Oktober 1991 Empfehlungen erlassen, in denen in Übereinstimmung mit Bundesverfassung und Völkerrecht festgehalten wird, dass das Recht und die Pflicht auf den Besuch der Grundschule für alle Kinder grundsätzlich Vorrang vor den ausländerrechtlichen Regelungen haben. Kantone und Gemeinden halten sich seitdem weitgehend an diese Empfehlungen, sodass die Daten der Sans-Papiers-Schulkinder nicht an die Einwohnerbehörden weitergegeben werden. Eine generelle Meldepflicht der Schulen hätte zur Folge, dass vermehrt Sans-Papiers-Kinder nicht eingeschult würden und keinen Zugang zur Bildung hätten. Damit würde gegen den Auftrag der Bundesverfassung verstossen, das Kindeswohl zu schützen. Eine kohärente Gesetzgebung zu Sans-Papiers müsste, wenn schon, Erleichterungen bei der Regularisierung des Aufenthalts fordern. Ein Vorstoss mit der derzeit geplanten Ausrichtung verstösst dagegen offen gegen Bundesverfassung und Völkerrecht.

Der VPOD fordert,

  • dass National- und Ständerat das Recht auf Bildung für alle Kinder nicht infrage stellen;
  • dass der Bundesrat die Bundesverfassung und völkerrechtliche Verpflichtungen für die Gewährleistung eines Rechts auf Bildung achtet und etwaige Vorstösse für einen erleichterten Informationsaustausch zwischen Schulen und Einwohnerbehörden ablehnt;
  • dass die Erziehungsdirektionen der Kantone und die EDK das uneingeschränkte Recht auf Bildung für Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus verteidigen und die Angriffe darauf entschieden zurückweisen.

Der VPOD verteidigt das Recht auf Bildung für alle Kinder in der Schweiz!

Kontakt und Information:
Johannes Gruber, Fachsekretär Migration, 078 631 30 34,

Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin VPOD, 076 391 79 15

VPOD -Verband des Personals öffentlicher Dienste

Postfach, 8036 Zürich