Wichtiges Urteil in der 24-Std.-Betreuung

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22.01.2020 – von Elvira Wiegers

Wer rund um die Uhr betreut, muss dafür fair bezahlt werden. Das bestätigt nun auch ein Urteil aus dem Kanton Solothurn.

Vergangene Woche wurde im Kanton Solothurn ein weiteres wichtiges Urteil im Zusammenhang mit der sogenannten 24-Std.-Betreuung rechtskräftig. Die Klägerin hatte während zwei Jahren in einem Privathaushalt gelebt und gearbeitet. Dabei wurden der Betreuerin grundlegende Rechte verwehrt wie die wöchentlichen freien Ruhetage und eine angemessene Entschädigung der Präsenzzeit, der Arbeitseinsätze in der Nacht sowie von Einsätzen an Feiertagen. Auch ihre eigene Ferienvertretung hatte sie selber organisiert und bezahlt. Mit der Unterstützung des VPOD klagte die Betreuerin 2017 gegen die Angehörigen und forderte eine Lohnnachzahlung von knapp 30'000 Franken. Ein Schlichtungsversuch war daran gescheitert, dass die beklagte Partei nur eine Entschädigung von 5'000 Franken bot, während sich die Klägerin ihrerseits bereit erklärte, auf die Hälfte ihrer Forderung zu verzichten. Nun gab das Gericht der Klägerin in allen Klagepunkten recht. Der VPOD ist sehr zufrieden mit dem Urteil und wird sich weiterhin dezidiert für eine nationale Regelung sowie für die Unterstellung der Betreuerinnen unter das Arbeitsgesetz einsetzen.

Bei weiteren Fragen: Elvira Wiegers,

Beitrag auf SRF: » www.srf.ch/aargausolothurn

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