Missbräuchliche Kündigung einer Betreuerin: Privatspitexfirma bleibt stur

©willma_photocase

20.03.2018 – von Elvira Wiegers

Vier lange Jahre musste eine Carearbeiterin und gleichzeitig auch Mitglied des VPOD-Netzwerks Respekt@vpod auf ihr Gerichtsurteil warten.

Sie hatte im Sommer 2013 in einem Dokumentarfilm des Schweizer Fernsehens und verschiedenen Zeitungsartikeln ihre Arbeit als Langzeitbetreuerin in Privathaushalten geschildert. Auch ihr gewerkschaftliches Engagement wurde thematisiert. Unmittelbar danach wurde sie von ihrem Arbeitgeber, einer privaten Basler Spitexfirma, entlassen. Der VPOD hielt dies klar für eine missbräuchliche Kündigung und ging vor Gericht. Weitere Forderungen betrafen das Nachzahlen von nicht gewährten Sonntagszuschlägen sowie des Lohns für die Freistellung während eines Teils der Kündigungsfrist.

Ende Oktober 2017 kam auch das Basler Zivilgericht zum Urteil, dass die Kündigung tatsächlich unrechtmässig gewesen war und die Carearbeiterin mit der Teilnahme am Dokumentarfilm ihre verfassungsmässigen Rechte ausgeübt hatte, ohne gegen die Treuepflicht verstossen zu haben. Das Gericht verfügte eine Entschädigung für die missbräuchliche Kündigung von vier Monatslöhnen sowie die Nachzahlung des Lohns für die Freistellung und der ausstehenden Sonntagszuschläge.

Für den VPOD und alle CarearbeiterInnen ist dieses Urteil sehr wichtig. Zum einen ist es ein deutliches Signal, dass BetreuerInnen in Privathaushalten sich öffentlich zu ihrer Arbeit äussern können, ohne dafür abgestraft zu werden. Zum anderen ist es ein Signal an Privatspitexfirmen, die Betreuung in Privathaushalten angemessen zu entgelten. Und es ist ein Signal an die Kantone, die Betreuung zuhause endlich verbindlich zu regeln.

Ende gut, alles gut? Leider nein. Die Privatspitexfirma bleibt uneinsichtig und zieht den Fall weiter an das Appellationsgericht. Damit dürfte der Fall die RichterInnen auch in diesem Jahr weiterbeschäftigen.

Mehr zum » VPOD Netzwerk Respekt