Betreuung zu Hause: Normalarbeitsvertrag reicht nicht aus

17.10.2019 – von Elvira Wiegers/ Christine Flitner

Die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft soll verlängert und der Mindestlohn ab Januar 2020 angehoben werden. Dazu macht das Staatssekretariat für Wirtschaft derzeit eine Vernehmlassung. Die Vorschläge sind bei Weitem nicht ausreichend, denn der Lohn ermöglicht nach wie vor kein existenzsicherndes Einkommen und entscheidende Fragen bleiben ungeklärt.

Tausende von Frauen arbeiten als BetreuerInnen in Privathaushalten. Sie tun dies oft unter prekären Arbeitsbedingungen und Löhnen. Der VPOD fordert deshalb – im Einklang mit dem internationalen, von der Schweiz ratifizierten ILO-Übereinkommen 189 zur Gleichstellung von Hausangestellten – eine Unterstellung unter das Arbeitsgesetz ArG. Der Bund hat stattdessen eine Regulierung über nicht verbindliche kantonale Normalarbeitsverträge (NAV) in Ergänzung zum NAV Hauswirtschaft des Bundes gewählt.

Davon betroffen sind unter anderem zahlreiche Carearbeiterinnen aus Osteuropa, welche in privaten Haushalten die Betreuung von alten und kranken Menschen übernehmen. Der Normalarbeitsvertrag schreibt zwar Mindestlöhne zwingend vor, doch reicht diese Bestimmung alleine bei weitem nicht aus, um diesen immer wichtiger werdenden Bereich der Langzeitpflege angemessen zu regulieren. Er ist geprägt von grossen kantonalen Unterschieden und vielen Missbräuchen durch profitorientierte Privatspitexorganisationen, Verleihfirmen oder Haushalte. Diese Missbräuche finden besonders bei der Entgeltung von Überstunden und der Präsenzzeit, aber auch im Zusammenhang mit der Regelung der Pausen und Ruhezeiten statt.

Um eine echte qualitative Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Hauswirtschaftsangestellte zu erreichen, müssen auch für die Freizeit und Ruhezeiten schweizweit zwingend verbindliche Regelungen aufgestellt werden. Der VPOD fordert den Bund auf, endlich auch die Bezahlung der sogenannten Präsenzzeit im NAV Hauswirtschaft zu regeln. Sie ist Bestandteil des Lohnes, weshalb auch dafür schweizweit zwingend verbindliche Mindeststandards gelten müssen.

Der vorgeschlagene neue Mindestlohn von 19.20 Franken ist immer noch viel zu tief angesetzt und garantiert den in diesem Bereich beschäftigten Personen kein existenzsicherndes Einkommen. Der VPOD fordert deshalb einen monatlichen Mindestlohn von 4'000 Franken brutto bei 100 %, dies bei 13 Monatslöhnen.

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