24-Std.-BetreuerInnen müssen dem Arbeitsgesetz unterstellt werden

06.12.2017 – von VPOD / Elvira Wiegers

Tausende von BetreuerInnen arbeiten immer noch unter prekären Bedingungen. Das muss aufhören.

Der Bund hat entschieden, die 24-Std.-Betreuung in Privathaushalten durch die Kantone regulieren zu lassen. Letztere haben deshalb bis Mitte 2018 Zeit, ihre Normalarbeitsverträge (NAV) Hauswirtschaft zu revidieren. Dabei geht es insbesondere um konkrete Vorgaben zur Abgeltung der Präsenzzeit am Abend und in der Nacht.

Der VPOD hat wiederholt gefordert, 24-Std.-BetreuerInnen, die in Privathaushalten arbeiten und wohnen, dem Arbeitsgesetz zu unterstellen. Auch das von der Schweiz ratifizierte internationale Abkommen der Uno über menschenwürdige Arbeit der Haushaltsangestellten fordert gleiche Arbeitsrechte für Hausangestellte.

In der Realität arbeiten jedoch heute Tausende von BetreuerInnen unter prekären Bedingungen in Schweizer Privathaushalten.

Das muss aufhören. Die 24-Std.-Betreuung zuhause ist Teil der Langzeitpflege. Der VPOD fordert eine zeitgemässe Alterspolitik und einen gut funktionierenden, modernen Service public für ältere Menschen sowie faire Arbeitsbedingungen für alle in der Langzeitpflege tätigen Personen.


Unsere Forderungen
Die kantonalen NAV Hauswirtschaft müssen in Bezug auf die 24-Std.-Betreuung das Arbeitsgesetz einhalten.
Dies bedeutet konkret:

Auskünfte erteilt: Elvira Wiegers, VPOD Zentralsekretärin |