Zwang zur Privatisierung

Zwar kann jedes Land auf seiner «Länderliste einzelne Wirtschaftssektoren von TiSA ausnehmen. ABER: Die Anhänge zum TiSA-Abkommen sind auf jedes Land direkt anwendbar, auch wenn der betroffene Sektor auf der Länderliste ausgenommen wurde. Das kann fatale Folgen haben.

Die Schweiz hat in ihrer TISA-Offerte die Telekommunikation auf ihre Schweizer Ausnahmeliste gesetzt. Der TiSA-Anhang «Annex on Telecommunication Services wird trotzdem direkt für die Schweiz gültig sein. In diesem Annex wird vorgeschrieben, dass die Regulierungsbehörde keine Aktien von Telecom-Firmen besitzen darf. in der Schweiz ist die Regulierungsbehörde die Eidgenossenschaft (nämlich die Eidgenössische Kommunukations-Kommission ComCom). Die Eidgenossenschaft besitzt aber auch die Mehrheit der Swisscom-Aktien - was dem Bund jedes Jahr Hunderte Millionen in die Kasse spült. Gemäss TiSA wäre die Schweiz also gezwungen, die Swisscom-Aktien zu verkaufen und die Swisscom vollständig zu privatisieren. Die Schweizer Verhandlungsdelegation hat zwar alles Mögliche versucht, diese Zwangsprivatisierung zu verhindern. lale bisherigen Schweizer Vorschläge sind gescheitert. In der letzten geleakten Version der Verhandlungsdokumente versuchte es die Schweit mit dem Vorschlag einer Fussnote:

It is understood that this paragraph does not apply in cases where two ministries, one
of which being the Ministry of Finance, are the shareholders of a telecommunications service supplier.

Das würde also bedeuten: Solange für die finanzielle Beteiligung ein anderes Ministerium zuständig ist (Eidgenössisches Finanzdepartement EFD) als für die Regulierung (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK) wäre die Privatisierung nicht zwingend. Leider zeigen die Verhandlungsdokumente dass die Schweiz keine Unterstützer mehr hat, aber zwei gewichtige Gegner: Kanada und USA.