Die Forderungen des Frauenstreiks

Unsere Forderungen im Detail: Bei den Themen Lohngleichheit, Arbeitszeit, Vereinbarkeit, Schutz vor sexueller Belästigung, Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub und anderen mehr braucht es jetzt Verbesserungen.

Inhalt:

  1. Löhne, Lohngleichheit
  2. Arbeitszeit
  3. Schwangerschaftsschutz und Mutterschaftsurlaub
  4. Urlaube
  5. Schutz vor sexueller Belästigung
  6. Branchenforderungen Kinderbetreuung
  7. Branchenforderungen Gesundheitsbereich
  8. Branchenforderungen Lehrberufe
  9. Vereinbarkeitsforderungen zuhanden der Politik

1. Löhne/ Lohngleichheit

  • Wir fordern regelmässige Lohnüberprüfungen unter Einbezug des VPOD in allen öffentlichen und subventionierten Betrieben.
  • Bei Lohnüberprüfungen darf es für gleiche Funktionen bei gleichen Voraussetzungen keine Toleranzschwelle geben, die Toleranzschwelle von 5% ist generell zu hoch.
  • Wir fordern eine generelle Aufwertung von unterbewerteten Berufen im Pflege- und Betreuungsbereich (wie beispielsweise in der Kinderbetreuung). Die Lohnsysteme müssen entsprechend überprüft und die Frauenberufe angehoben werden.

2. Arbeitszeit

  • Vereinbarkeit braucht planbare Arbeitszeiten. Teilzeitarbeit muss so organisiert sein, dass sie Vereinbarkeit mit Familienpflichten zulässt. Sie braucht verlässliche Zeiten und fixe freie Tage, auch bei Schichtarbeit.
  • Wir fordern, dass die Arbeitszeit im öffentlichen Dienst 40 h nicht überschreitet und sukzessive für alle auf 35 Stunden gesenkt wird.
  • Wir fordern die Möglichkeit, für die Pflege von kranken Kindern oder Angehörigen die Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren, mit eine Rückkehrgarantie auf das ursprüngliche Pensum.

3.Schwangerschaftsschutz und Mutterschaft

  • Schwangere müssen umfassend über ihre Rechte und Schutzbestimmungen informiert werden.
  • Für Frauen im Mutterschaftsurlaub müssen Stellvertretungen eingesetzt werden.
  • Für stillende Frauen braucht es geeignete Räumlichkeiten.
  • Wir fordern ein Recht auf Pensenreduktion nach der Geburt eines Kindes sowie weitere Massnahmen, um Frauen nach dem Mutterschaftsurlaub die Rückkehr an ihren Arbeitsplatz zu ermöglichen.
  • Frauen dürfen nicht zur Kündigung nach dem Mutterschaftsurlaub gedrängt werden. Wir fordern Erhebungen der Arbeitgeber (Verwaltung, Spitäler) zur Frage, wie viele Frauen nach dem Mutterschaftsurlaub die Arbeit kündigen, obwohl sie ihre Arbeit gerne fortführen würden.

4. Urlaube

  • Wir fordern mindestens 16 Wochen Mutterschaftsurlaub, bezahlt zu 100 %, und 4 (oder mehr) Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub.
  • Wir fordern bei Erkrankung von Kindern mindestens 3 Tage bezahlten Pflegeurlaub pro Fall, gemäss den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes.
  • Bei längerer Pflegebedürftigkeit von Kindern oder erwachsenen Angehörigen braucht es ein Recht auf unbezahlten Urlaub oder Pensenreduktion mit Rückkehrgarantie.

5. Schutz vor sexueller Belästigung

  • Es braucht Kampagnen und regelmässige Weiterbildungen zu den Themen sexuelle Belästigung und Sexismus, für alle Mitarbeitenden auf allen Hierarchiestufen.
  • Es braucht an allen Arbeitsorten für Betroffene von sexueller Belästigung Anlaufstellen, klar definierte Abläufe und definierte externe Ansprechpersonen für die Beteiligten.

6. Branchenforderungen Kitas, Horte, schulergänzende Betreuung

  • Es braucht bessere Löhne und Lohnentwicklungsmöglichkeiten, welche sich an den Anforderungen an den Beruf orientieren und in einem begründeten Verhältnis zu den Löhnen von Kindergartenlehrpersonen (bei Kita-Mitarbeitenden) bzw. Lehrpersonen (bei Hortmitarbeitenden) stehen.
  • Im Bereich der privaten Trägerschaften braucht es einen GAV oder sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Arbeitsverträge, die faire Entlöhnung, Lohntransparenz und nachhaltige Weiterbildungsmöglichkeiten vorsehen.
    Kantone und Gemeinden müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und die Zulassung von Einrichtungen an entsprechend geregelte Arbeitsbedingungen knüpfen.
  • Es braucht bessere Arbeitsbedingungen in Kitas, u.a. pädagogisch begründete Betreuungsschlüssel und ausreichend Vor- und Nachbereitungszeiten (mittelbare pädagogische Arbeitszeit). Die Ausbeutung von minderjährigen Arbeitskräften (Praktikantinnen) muss ein Ende haben.
  • Beim Ausbau von Tagesschulen und Einrichtungen zur schulergänzenden Betreuung muss die Betreuungsqualität im Vordergrund stehen. Es braucht u.a. ausreichend Personal, Platz und Konzepte, welche den pädagogischen Auftrag der Tagesbetreuung ernst nehmen.
  • Die Personalschlüssel müssen so berechnet sein, dass die üblichen Absenzen (Krankheit, Weiterbildung, Mutterschaft u.a.) mitberechnet werden und ausreichend Personal für Stellvertretungen zur Verfügung steht.
  • Eine Teilzeitarbeit im Hort muss mit anderen Verpflichtungen vereinbar sein. Zerstückelte Kleinstpensen und die erzwungene Verteilung von Teilpensen auf 5 Tage sind nicht annehmbar.

7. Branchenforderungen im Gesundheitsbereich

  • Wir fordern angemessene Löhne, welche den hohen Anforderungen und Belastungen der Tätigkeit entsprechen. Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Umkleidezeit und Nachzahlung der entgangenen Löhne.
  • Gezielte Förderung der Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familien. Frühzeitige und verbindliche Kommunikation von Dienstplänen. Es braucht Dienstpläne und Arbeitszeiten mit fixen freien Wochentagen, insbesondere für Teilzeitangestellte.
  • In der Langzeitpflege braucht es gute öffentliche Anstellungsbedingungen oder Gesamtarbeitsverträge.
  • Die sogenannte «24-h-Betreuung» muss dem Arbeitsgesetz unterstellt werden.
  • Frühpensionierungsmöglichkeiten mit einer vollen Rente ab 60 Jahren.

8. Branchenforderungen der Lehrberufe

  • Aufwertung der Kindergartenlehrpersonen, Lohneinreihung wie Primarschullehrpersonen. Betreuungs- und Auffangzeiten müssen als Arbeitszeit gelten.
  • Angemessene Anerkennung und Bewertung von Berufserfahrungen in angrenzenden Berufen (anderweitige Unterrichtserfahrung, therapeutische Erfahrung etc.) sowie Erziehungs- und Betreuungsarbeit.
  • Berücksichtigung von familiären Verpflichtungen (Penseneinteilung, Teilzeitregelungen ohne Abstriche und ohne Vollzeit-Verfügbarkeit, Förderung von Müttern für Leitungspositionen, u.a.).
  • Recht auf Pensensenkung oder unbezahlten Urlaub für Betreuungsverpflichtungen mit Rückkehrgarantie.

Die Erkenntnisse der Frauen- und Geschlechterforschung müssen fester Bestandteil von Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen sein. Überprüfung und Überarbeitung aller Lehrmittel im Hinblick auf diskriminierende Darstellungen und Geschlechterstereotypen.

9. Politische Forderungen zur Vereinbarkeit

Die folgenden Forderungen betreffen gesetzliche Regelungen zur Vereinbarkeit und richten sich an die Gesetzgeber auf nationaler, kantonaler oder kommunaler Ebene.

Elternzeit

  • Zum Thema Elternzeit unterstützen wir die Position der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen EKFF: Ausser dem 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub einen 24-wöchigen Elternurlaub, von dem 8 Wochen für den Vater reserviert sind und bei Nichtbezug verloren gehen. 16 Wochen sind frei unter den Eltern aufteilbar. Die Elternzeit soll wie der Mutterschaftsurlaub EO-finanziert sein.

Vorschulische und schulergänzende Kinderbetreuung

  • Der VPOD fordert einen Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze (ab Ende des Mutterschaftsurlaubs).
  • Die familienergänzende Kinderbetreuung muss öffentlich finanziert werden. Es braucht mindestens 1 % vom BIP für die vorschulische Kinderbetreuung, nochmal etwa gleichviel für die schulergänzende Betreuung.
  • Die Betreuung sollte (wie die Schule) gratis sein. Solange das nicht der Fall ist, dürfen die Elternbeiträge nicht mehr als ein Viertel bis höchstens ein Drittel der Vollkosten betragen.
  • Die Arbeits- und Anstellungsbedingungen für das Personal müssen verbessert und mehr kontrolliert werden. Wo das Personal nicht öffentlich angestellt ist, muss es GAV geben, welche für alle Anbieter verbindlich sind. Die Vorpraktika in Kitas müssen abgeschafft werden
  • Der Staat muss seine Regelungs- und Aufsichtspflichten umfassend wahrnehmen, analog zur Schule. Für die Zulassung von privaten Kitas muss vorausgesetzt werden, dass sie einem Arbeitgeberverband beitreten und einen GAV abschliessen.

    Pflegeurlaub für betreuende Angehörige
  • Der VPOD fordert für pflegende Angehörige einen EO-finanzierten Pflegeurlaub bis zu 26 Wochen, mit Rückkehrgarantie und der Möglichkeit, den Urlaub auch in Form einer Pensenreduktion zu beziehen. Für kurzfristige Notfälle fordert der VPOD bezahlte Kurzurlaube bis zu 3 Tage pro Fall.

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Die Forderungen als PDF zum Download