Urlaubsverbot

An manchen Orten wird aufgrund der erwartbaren Mehrarbeit möglicherweise ein Urlaubsverbot ausgesprochen, vor allem im Gesundheitsbereich.
Die Verschiebung von bereits vereinbarten Ferien ist arbeitsrechtlich nur aus schwerwiegenden Gründen gerechtfertigt - aus dringlichen und unvorhergesehenen betrieblichen Bedürfnissen. Das kann bei einer Pandemie im Gesundheitsbereich der Fall sein. Die Verschiebung muss dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin innert kürzester Frist kommuniziert werden.
Und der Arbeitgeber muss der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer einen allfälligen Schaden ersetzen, d.h. einen bereits gebuchten Urlaub bezahlen.